Ambulante Palliativversorgung Ulm
SAPV bedeutet die Betreuung und Behandlung von schwerstkranken Menschen mit einer unheilbaren Erkrankung zu Hause. Hochspezialisierte pflegerische und medizinische Leistungen werden durch ein multiprofessionelles Team, dem Palliativnetz Ulm - PNU, koordiniert und mit einer 24h-Bereitschaft erbracht. So können komplexe palliativmedizinische Leistungen in Zusammenarbeit mit den Haus– und Fachärzten, dem ambulanten Hospizdienst, der Brückenpflege, den ambulanten Pflegediensten, den Kliniken, den Psychoonkologen und Seelsorgern angeboten werden und eine bestmögliche Versorgung von Schwerstkranken und Sterbenden zu Hause ermöglichen.
SAPV-Leistungen ergänzen die bereits bestehenden ambulanten Angebote, sie sind immer zusätzlich zur allgemeinen medizinisch - pflegerischen Betreuung.
Ein gesetzlicher Anspruch auf SAPV besteht bereits seit April 2007. Landesweit ist nun mit den meisten Krankenkassen ein Mustervertrag unterzeichnet. Durch ein abgestimmtes Vorgehen soll die SAPV sowohl lokal als auch flächendeckend umgesetzt werden, die Leistungen sollen vergleichbar sein. Seit 2010 werden Verträge in Baden-Württemberg abgeschlossen.
Am 11.11.2010 unterzeichnete das Palliativnetz Ulm den SPAV-Vertrag mit den Krankenkassen Banden-Württembergs zur Erbringung von SAPV-Leistungen im Raum Ulm. Versorgt werden können aktuell nur Patienten, die in Baden-Württemberg versichert sind, wobei wir im Einzelfall die bayrischen Krankenkassen ansprechen und um Kostenübernahme bitten können.
Das PNU besteht aus einem Koordinator, 10 Haus- und Fachärzten und 10 Pflegefachkräften mit anerkannter Weiterbildung und Qualifikation gemäß Mustervertrag Baden-Württemberg, die die SAPV-Patienten tagsüber und in den erforderlichen Bereitschaftsdiensten auch nachts und am Wochenende betreuen.
Es besteht darüber hinaus ein Kooperationsvertrag mit dem Hospizverein zur Einbindung ambulanten Hospizhelfer bei SAPV-Patienten.
Bei komplexen Beschwerden und einem hohen pflegerischen und medizinischen Aufwand können alle Kassenärzte die SAPV verordnen. Im Formular 63 sind detailliert die Diagnosen und die Schwere der Symptome zu beschreiben, des Weiteren sollen die Aufgaben für das Palliativnetz möglichst genau definiert werden. Die für den MDK wesentlichen Kriterien finden Sie in der "Ausfüllhilfe". Je genauer die Angaben, desdo einfacher ist es für den MDK, die Notwendigkeit anzuerkennen. Nach Rücksprache mit dem Koordinator Herr Danzer bitte erst das Verordnungs-Formular an ihn weiter leiten. Nach Überprüfung beginnt das Palliativnetz dann speziell mit Beratung, Pflege und medizinischer Versorgung im Hausbesuch. Während der ersten 7 Tage begutachtet der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) die Indikation und entscheidet über die Kostenübernahme.
